Preisgefahr
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Preisgefahr — Die Preisgefahr (seltener Vergütungs [1] oder Gegenleistungsgefahr[2]) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht. Sie betrifft die Frage, ob in einem synallagmatischen Vertrag (im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger… … Deutsch Wikipedia
Gegenleistungsgefahr — Die Preisgefahr oder Gegenleistungsgefahr ist ein Begriff aus dem allgemeinen Schuldrecht bei synallagmatischen Verträgen. Die Preisgefahr bestimmt, was bei Wegfall der charakteristischen Leistung mit der Verpflichtung zur Gegenleistung (in der… … Deutsch Wikipedia
Gefahrenübergang — Gefahrübergang ist ein Ausdruck aus der Rechtssprache. Er ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 2 Rechtslage in Deutschland 2.1 Leistungsgefahr 2.2 Gegenleistungsgefahr … Deutsch Wikipedia
Zufälliger Untergang — Unter der Gefahr des zufälligen Untergangs (im Volksmund auch als höhere Gewalt bekannt) ist im deutschen bürgerlichen Recht die von keinem Vertragsteil zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung zu verstehen. Diese Gefahr trägt grundsätzlich nach … Deutsch Wikipedia
Debitor — ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich um Lieferantenkredite oder sonstige Warenkredite aus der Geschäftsverbindung mit Kreditoren. Komplementärbegriff… … Deutsch Wikipedia
Gegenseitiger Vertrag — Synallagma bezeichnet das Gegenseitigkeits oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag: Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung (das Entgelt) bekommt und umgekehrt, Prinzip des „do ut des“ (lat.): Ich gebe, damit du gibst.… … Deutsch Wikipedia
Gefahrübergang — ist ein zivilrechtlicher Ausdruck, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben… … Deutsch Wikipedia
Gefahr — Bedrohung; Risiko * * * Ge|fahr [gə fa:ɐ̯], die; , en: Möglichkeit, dass jmdm. etwas zustößt, dass ein Schaden eintritt: eine drohende, tödliche Gefahr; die Gefahr eines Krieges, einer Entfremdung; es besteht die Gefahr, dass …; einer Gefahr… … Universal-Lexikon
Ad impossibilia nemo tenetur — Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur (lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet) besagt, dass eine moralische oder rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann. Dies gilt sowohl, wenn… … Deutsch Wikipedia
Impossibilium nulla obligatio — Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur (lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet) besagt, dass eine moralische oder rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann. Dies gilt sowohl, wenn… … Deutsch Wikipedia